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Rinderzuchtverband
Traunstein e.V.
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Achtung! Wichtige Hinweise zur BVD/MD-Bekämpfung! Seit
1. Januar 2011 ist die BVD/MD-Bundesverordnung in Kraft. Dies
bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur mehr BVDV- unverdächtige Rinder
verbracht werden dürfen (außer zur Schlachtung). Für alle Tiere die zum Kälber- bzw. Großviehmarkt
angeliefert werden, muss das Ergebnis BVDV-unverdächtig vorhanden sein. Markieren Sie deshalb ihre Kälber
unverzüglich nach der Geburt mit den neuen Ohrstanzmarken, weil dann das
Untersuchungsergebnis bei BVDV-unverdächtigen Kälbern auf dem Rinderpass (unten) vermerkt wird. Falls auf dem Rinderpass kein BVDV-Status vermerkt ist, weil das Kalb zu spät markiert wurde, muss der
Verkäufer einen Ausdruck aus der HI- Tier Datenbank mit negativem
Ergebnis (angeheftet an den Rinderpass) mitbringen. BVD
positive Tiere können nicht zur weiteren Nutzung verkauft werden. Wenn
für ein Kalb ein "BVDV unverdächtiger" Befund in die
Tierdatenbank eingestellt wird, erhält die Mutter dieses Kalbes
automatisch den Status BVDV unverdächtig. |
Auch auf Fremd- und Gemeinschaftsweiden dürfen nur mehr Tiere mit dem Status BVDV unverdächtig aufgetrieben werden.
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Weitere Informationen zu BVD/MD: |
Internet:
www.btsk.de / Bayerische Tierseuchenkasse / Aktuelles / BVD-MD
mit Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
oder
bei Ihrem
Veterinäramt
oder
beim
Tiergesundheitsdienst
Für alle
Marktbeschicker - BHV1 Bescheinigungen
Kälbermarkt: bitte nehmen Sie bei jeder
Kälberanlieferung eine BHV1 (IBR)-Bescheinigung lose
(nicht am Tierpaß anheften) mit
Zuchtviehmarkt: nehmen Sie bitte für jedes
Tier eine BHV1 Bescheinigung mit