| In absehbarer Zeit wird die bundesweit
gültige Verordnung zur Bekämpfung des Rinder-Virus-Durchfalls
(BVD) bzw. der Schleimhauterkrankung (MD = Mucosal
Disease) in Kraft treten. Danach müssen alle Tiere auf
BVD untersucht werden. (siehe BVD-Bundesverordnung (rechts)) Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wohin etliche unserer Tiere verkauft werden, verlangen bereits seit 1. Juli 2006 eine MD/BVD–Bescheinigung für alle eingeführten Tiere. Es wird dabei entweder - die HIT-Kennzeichnung der Tiere beim freiwilligen Bekämpfungsverfahren oder - eine
Untersuchungsbescheinigung auf Virusfreiheit gefordert. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Gebiete die gleichen Forderungen stellen werden. |
Warum jetzt anmelden?Wie kann ich mich zum freiwilligen Verfahren anmelden?Was ist zu tun?Welche Tiere erhalten den Status „Nicht-Virämiker“ (NPI = nicht persistent infiziert)Was passiert bei einem positiven Juntierfenster-ErgebnisEinzeltieruntersuchung anstatt Beteiligung am MD-Verfahren möglichBVD-Bundesverordnung
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Wir wollen auch für diese Gebiete als Vermarkter interessant bleiben. Aber auch Betriebe, die jetzt BHV1 sanieren, wollen oft gleich MD/BVD-freie Tiere einkaufen. Wir geben daher bei unserer Vermarktung den MD/BVD Status des Tieres in den Großvieh-Verkaufslisten an. Auswertungen zeigen, dass der NPI-Status meist mit ca. 40 bis 50 Euro am Markt honoriert wird, Der Verband hat aufgrund all dieser Überlegungen beschlossen, ab Januar 2008 nur noch Großvieh mit NPI-Status zum Markt zuzulassen.
Vor allem aber liegt die Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt auch in Ihrem eigenen Interesse, denn beim jetzigen freiwilligen Verfahren werden die Untersuchungskosten von der Tierseuchenkasse getragen, so dass nur die Kosten für die Blutprobenentnahme und den Versand für Sie anfallen. Wenn die Bundesverordnung in Kraft tritt (Zwangsverfahren), ist eine Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Laborkosten (ca. 10 Euro je Probe) fraglich, so dass es dann für Sie wesentlich teuerer werden kann.
Wir bitten Sie daher,
sich mit ihrem Veterinäramt in Verbindung zu setzen und sich zum
freiwilligen MD/BVD-Verfahren anzumelden.
Vor allem die Marktbeschicker sollten sich umgehend anmelden, da
sie ab Inkrafttreten der Bundesverordnung sonst keine Tiere mehr
verkaufen können.
Wichtig: Die Anmeldung beim Veterinäramt muss vor der ersten Jungtierfenster-Untersuchung erfolgen. Verwenden Sie dazu die Unterlagen aus der HIT-Datenbank. Die Beitrittserklärung kann in der HIT-Datenbank über die Menü-Seite aufgerufen werden: Klicken Sie dazu auf „Rinderdatenbank – Meldungen“, dann auf „Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit“ und rufen Sie anschließend unter „BVD“ das Formular auf. (Ansicht: hier klicken )
Im Anmeldebogen bitte unbedingt das Einverständnis erteilen (ankreuzen), dass der BVD-Status des Tieres in der HIT-Datenbank anonymisiert veröffentlicht werden darf. Sie müssen keine Angst haben, denn mit dieser Erklärung wird außer dem BVD-Status ihres Tieres, der mit der Ohrmarkennummer abgerufen werden kann, nichts über Ihren Betrieb und Ihren Tierbestand preisgegeben. Es entfällt aber eine schriftliche und somit kostenpflichtige Bescheinigung und die damit verbundene Bürokratie.
Es ist unbedingt notwendig, dass Sie sich, nach der Anmeldung beim Veterinäramt, mit Ihrem Hoftierarzt wegen der Blutentnahme im Jungtierfenster in Verbindung setzen. Dies wird durch das Veterinäramt nicht veranlasst. Es werden dann fünf Jungrinder im Alter zwischen neun und 24 Monaten geblutet und auf BVD-Antikörper untersucht. Bei getrennten Stallungen werden zweimal drei Tiere untersucht.
Achtung:
Hat Ihr Betrieb die
Jungtieraufzucht (zumindest teilweise) in einen anderen Betrieb
verlagert, so muss auch dieser Betrieb zum Verfahren (gegebenenfalls
als "Aufzuchtbetrieb") angemeldet werden. Dies gilt
auch, wenn der "Aufzuchtbetrieb Ihnen selbst gehört, aber
eine eigene HIT-Nummer hat. Weiter Infos unten bei "reine
Aufzuchtbetriebe".
Die Einsendung der Proben muss grundsätzlich erfolgen an das
Bayerische Landesamt
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim
Achtung:
Die Proben müssen mit dem „Untersuchungsantrag für das Bekämpfungsprogramm Bayern“(Jungtierfenster)
aus der HIT-Datenbank eingeschickt werden, damit eine
Ohrmarkenverwechselung ausgeschlossen ist. Den HIT-Ausdruck kann
auch Ihr Tierarzt erstellen, wenn Sie Ihm eine Vollmacht erteilen.
(Wie das geht? hier
klicken )
Bei negativem
Jungtierfenster werden Ihre Tiere, die über sechs Monate im
Bestand sind, automatisch in der HIT-Datenbank als
„virämikerunverdächtig („NPI“)“
gekennzeichnet. Dieser Status gilt für diese Tiere lebenslang.
Eine Bescheinigung für den Käufer Ihres Markttieres kann dann
im Bedarfsfall jederzeit ausgedruckt werden.
Achtung:
Das Jungtierfenster muss alle sechs Monate wiederholt werden,
damit auch die nachwachsenden Jungtiere den Status erhalten
können.
Was passiert bei einem positiven Jungtierfenster-Ergebnis
Sie haben Glück im Unglück, denn jetzt wissen Sie, dass wahrscheinlich ein Virämiker in Ihrem Bestand ist und ständig mit seinen Virusausscheidungen die Gesundheit Ihrer Tiere belastet.
Um den Virämiker zu finden, werden nun alle Tiere im Alter zwischen zwei und 24 Monaten geblutet und auf Virus untersucht. Dies müssen Sie bei Ihrem Tierarzt selbst veranlassen! Die Proben müssen wieder mit dem Antrag aus der HIT-Datenbank eingeschickt werden. Die Laborkosten zahlt die Tierseuchenkasse. Wird ein Virusträger gefunden und nach drei Wochen nochmals bestätigt, so muss er getötet werden. Neben dem Schlachterlös erhalten Sie von der Tierseuchenkasse 200 Euro Entschädigung (300 Euro bei über zwei Jahre alten Tieren).
Danach bleibt der Betrieb 10 Monate lang bei der Einzeltieruntersuchung. Das bedeutet, dass etwa alle zwei Monate die inzwischen über zwei Monate alten Kälber auf den BV-Virus untersucht werden müssen. Die entsprechenden Tiere werden automatisch im HIT-Untersuchungsantrag (Einzeltier-Untersuchung) angezeigt. Damit werden eventuelle Virämiker unter den nachrückenden Kälbern schnell gefunden. Wird 10 Monate nach der Merzung des letzten Virämikers kein Virämiker mehr gefunden, so geht der Betrieb wieder zur Jungtierfenster-Untersuchung über. Nach Ablauf eines halben Jahres müssen dann also wieder fünf Jungtiere auf Antikörper untersucht werden.
Wann können Schwierigkeiten auftreten?
Problematisch kann die Teilnahme nur in zwei Fällen werden:
a. in MD-Impfbetrieben
b. bei stärkerem Tierzukauf.
In MD-Impfbetrieben (Fall a) sollten Sie mit Ihrem Tierarzt sprechen und darauf drängen, dass mindestens fünf Jungtiere erst ab 15 Monaten geimpft werden, damit genügend ungeimpfte Tiere für die Jungtierfenster-Untersuchung (mindestens neun Monate alte Tiere) vorhanden sind. Hat Ihr Tierarzt größere Bedenken, so sollten Sie ihn mit dem Veterinäramt verbinden, um offene Fragen zu klären.
Werden verstärkt Tiere im Betrieb zugekauft (Fall b), so müssen bei der Beteiligung am Verfahren die Zukaufstiere (nur bis drei Monate Alter zulässig) separat aufgestallt und auf BVD-Viren untersucht werden, damit keine Dauerausscheider in den Betrieb gelangen. Die Kosten hierfür trägt die Tierseuchenkasse. Tiere, die älter als drei Monate sind und keinen BVD-Status haben, dürfen nicht mehr zugekauft werden
Ist für Sie aus vorgenannten Gründen eine Beteiligung am MD-Verfahren nicht sinnvoll, so besteht für Sie die Möglichkeit, auch einzelne Markttiere auf MD-Freiheit untersuchen zu lassen. Dieses Verfahren wird bei den Bullen bereits seit dem Maimarkt praktiziert.
Dazu muss der Hoftierarzt eine Blutprobe des betreffenden Tieres nehmen und diese nach Oberschleißheim schicken. Grundsätzlich muss diese Probe spätestens am Dienstag vor der Marktwoche zur Untersuchung vorliegen. Die Blutprobe muss mit dem Vermerk „Untersuchung auf MD-BVD-Freiheit“ gekennzeichnet sein. Die Untersuchungskosten von ca. 10 € müssen Sie selbst tragen.
Für reine Bullen- und Kalbinnenaufzuchtbetriebe (auch "Zweitbetriebe") gilt:
Aufgrund des ständigen Tierzugangs ist das Jungtierfensterverfahren hier nicht möglich. Stattdessen wird der direkte Virusnachweis durchgeführt. Das heißt: Zu Beginn des Verfahrens werden alle Tiere im Bestand, die älter als zwei Monate sind, geblutet. Zugehende Tiere, die noch keinen Status haben, müssen bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses abgesondert gehalten werden.
Ist ihr Betrieb beim freiwilligen Bekämpfungsverfahren angemeldet, zahlt die Tierseuchenkasse die gesamten Untersuchungskosten.
Um Kosten für die Blutentnahme zu sparen, kann das Blut für die MD-Untersuchung gleichzeitig mit der IBR-Untersuchung genommen werden. Allerdings müssen beide Proben in verschiedene Röhrchen gefüllt werden, da BVD in Oberschleißheim und BHV1 in Grub untersucht werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihr Veterinäramt.
Für Rücksprache stehen auch alle Mitarbeiter des Zuchtverbandes und die staatlichen Berater gerne zur Verfügung.
Albrecht Strotz, ALF Ansbach (Tel: 0981/4661468-272)